§ 613 a BGB: Kündigungsschutz geht bei Betriebsübergang nicht mit über
entschied heute – an Weiberfastnacht – das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 15.02.2007 – Aktenzeichen 8 AZR 431/06, Pressemitteilung). Kündigungsschutz nach dem aktuellen Kündigungsschutzgesetz haben Arbeitnehmer nur, wenn sie mehr als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind (sog. Wartezeit nach § 1 KSchG) und wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer (Azubis zählen nicht mit) hat (sog. …
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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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