BGH zum AGG: Schlechterstellung Lebenspartnerschaft in Zusatzversorgung nicht gleichheitswidrig

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14.02.07 – IV ZR 267/04 – die bisherige Praxis, wonach die eingetragene Lebenspartnerschaft im Rahmen der öffentlichen Zusatzversorgung nicht gleich der Ehe behandelt wird, abgesegnet.

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kaufpreis einer Domain sind Anschaffungskosten und keine sofort absetzbaren Betriebsausgaben

so der Bundesfinanzhof in einem nun im Voltext vorliegenden Urteil: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 6/05, Volltext. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei den Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, um Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. Michael W. …

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Veröffentlicht am: 14. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Achtung Ausschlussfrist nach 70 BAT bzw. TVÖD

Nicht wenige Klagen scheitern nicht an der Berechtigung der Ansprüche an sich, sondern daran, dass sie nicht mehr durchsetzbar sind, z.B. weil der Anspruch verfallen ist. Auch im öffentlichen Dienst galt und gilt mit § 70 BAT bzw. § 37 TVÖD eine Ausschlussfrist von 6 Monaten. § 37 TVÖD lautet: (1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis …

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Veröffentlicht am: 14. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ullrich vs. Franke – Pyrrhussieg für Ullrich in zweiter Runde?

blog.juracity.de hat die muntere Inanspruchnahme der Justiz im Zusammenhang mit der spanischen Doping-Affäre „Operation Puerta“ und um den Radsportler Jan Ullrich bereits mehrfach kommentiert und über die Strafanzeige der Professorin der Universität Bielefeld Britta Bannenberg gegen Ullrich wegen Betrugs zu Lasten seines Arbeitgebers und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung Ullrichs gegen …

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Veröffentlicht am: 14. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Anwohner müssen kurzfristige Lärmbelästigung durch Fastnachtsumzug hinnehmen

Gute Nachricht für alle Karnevalsjecken, die ab morgen loslegen und den Straßenkarneval feiern wollen. Die sog. „Karnevalsmuffel“, die nichts von Karneval halten und sich durch die Umzüge gestört fühlen, müssen die auftretenden Lärmbelästigungen hinnehmen und diese akzeptieren.

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Veröffentlicht am: 14. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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