Dienstliche Telefonnutzung: Betriebsrat hat Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
und kann bei Frage, ob und wie der Arbeitgeber mit Einzelverbindungsnachweisen umgeht, sogar ein Mitbestimmungsrecht geltend machen, so der Bund-Verlag in seinem neuesten Newsletter. Der Anspruch auf Einsichtnahme ergibt sich aus § 8 Abs. 1 S. 3 Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) in Verbindung mit § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG. Der Betriebsrat hat ausserdem ein Mitbestimmungsrecht …
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Veröffentlicht am: 4. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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