Bewährungsstrafe für Peter Hartz
In der VW-Affäre hat das Landgericht Braunschweig den ehemaligen Personalvorstand Peter Hartz (65) nach zwei Verhandlungstagen wegen Untreue in einem besonders schweren Fall und der Untreue in 20 weiteren Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätze á € 1.600,00, somit €576.000 Geldstrafeverurteilt. In elf Fällen hat Hartz …
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Veröffentlicht am: 26. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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