Defekter Tempomat führt nicht zur Aufhebung des Bußgeldbescheides
So entschied das Oberlandesgericht Hamm durch Beschluss – Aktenzeichen 2 Ss OWi 200/06 – und führte aus, dass der Betroffene trotz eingeschaltetem, defekten Tempomat verpflichtet ist, die gefahrene Geschwindigkeit zu konrtollieren und somit das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit zu gewährleisten.
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Veröffentlicht am: 15. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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