eBay: Käufer darf Ware auch abholen
Wem die Versandkosten für eine bei eBay ersteigerte Ware zu hoch sind, darf die Ware beim Verkäufer abholen. Das Abholen vor Ort ist einem nun veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Koblenz (Urteil v. 21.06.2006, Az.: 151 C 624/06) zufolge nur dann nicht zulässig, wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
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Veröffentlicht am: 20. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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