Reiserecht: Reiseveranstalter haftet für Sturz vom Balkon
So entschied das Oberlandesgericht Köln durch Urteil vom 18.12.2006 – Aktenzeichen 16 U 40/06 – und verurteilte den beklagten Reiseveranstalter zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und Beerdigungskosten an die klagende Witwe, deren Ehemann im Türkeiurlaub vom Balkon des Hotelzimmers stürzte und verstarb. Die klagende Witwe und ihr verstorbener Ehemann hatten zunächst gemeinsam die Hotelbar besucht und …
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Veröffentlicht am: 20. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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