Betriebsratsanwalt: Rechtsanwalt des Betriebsrats haftet nicht für Fehler bei Sozialplanverhandlungen
gegenüber den davon letztlich davon betroffenen Arbeitnehmern, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.08.2006 Aktenzeichen 8 AZR 414/05). Der Betriebsrat hat zwar einen Vertrag mit dem Anwalt, aber keinen Schaden. Die Arbeitnehmer haben zwar einen Schaden, wenn der Anwalt einen Bock geschossen hat, aber keinen Vertrag mit dem Anwalt. Der Anwalt hatte eine Möglichkeit vorgeschlagen, um …
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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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