“Adwords”-Werbung für Rechtsanwälte: Auf den Inhalt kommt es an!
Rechtsanwälte sind keine Marktschreier und dürfen deshalb auch nicht wie diese für ihre Dienstleistung auf dem “Markt” werben. Mit dieser Begründung hat das Landgericht München I (Urteil v. 26.10.2006, Az.: 7 O 16794/06 – noch nicht rechtskräftig!) zwei Rechtsanwälten die sogenannte Adwords-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google verboten. Die Richter vermissten die gebotene “Sachlichkeit” der Anzeige, …
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Veröffentlicht am: 15. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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