Adwords-Werbung für Rechtsanwälte
Rechtsanwälte sind keine Marktschreier und dürfen deshalb auch nicht wie diese für ihre Dienstleistung auf dem “Markt” werben. Mit dieser Begründung hat das Landgericht München I (Urteil v. 26.10.2006, Az.: 7 O 16794/06 – noch nicht rechtskräftig!) zwei Rechtsanwälten die sogenannte Adwords-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google verboten. Die Richter vermissten die gebotene “Sachlichkeit” der Anzeige, …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 15. November, 2006 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):


