Widerruf der Approbation eines Apothekers wegen Mordes verfassungsgrechtlich unbedenklich
Der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim entschied mit Beschluß vom 19.04.2006 – Aktenzeichen 9 S 2317/05 –, dass grundsätzlich der Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Unwürdigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes mit der Regelung des Art. 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit) vereinbar ist und ein wegen Mordes rechtskräftig verurteilter Apotheker zur Ausübung des Apothekerberufes unwürdig ist. Hintergund …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 3. August, 2006 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




