Öffentlicher Dienst: Im Zweifel dynamisch – wenn Haustarifvertrag auf BMT-G verweist
Mit Urteil vom 15.06.2006 stellte das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 3 AZR 134/05) fest, dass der Satz in einem Haustarifvertrag, es fänden im übrigen „die diesen im Bereich der Gemeinden… ergänzenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassung Anwendung“ als sogenannte dynamische Bezugnahme bzw. Verweisung auf das gesamte Regelungswerk für die Arbeiter des öffentlichen Dienstes zu verstehen ist. Anzuwenden …
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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2006 von RA Felser
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