Praxisgebühr in Beihilfevorschriften des Bundes II
Es ist hier bereits auf die Entscheidung des VG Neustadt, Urteil vom 13.03.2006 – 3 K 954/05.NW, hingewiesen worden, wonach ein -freiwillig – gesetzlich krankenversicherter Beamter als Folge seiner Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung sowohl eine Praxisgebühr nach § 28 Abs. 4 SGB V als auch nach § 12 Abs. 1 S. 2 BhV (Beihilfevorschriften …
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Veröffentlicht am: 7. Juni, 2006 von RA Michael W. Felser
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