Praxisgebühr in Beihilfevorschriften des Bundes rechtmässig
Nach Ansicht des Verwaltungsgericht Neustadt (VG Neustadt, Urteil vom 13.03.2006 – 3 K 954/05.NW) verstösst die gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 BhV (Beihilfevorschriften des Bundes) eingeführte Praxisgebühr auch dann nicht gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Beamte als Folge seiner Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung …
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Veröffentlicht am: 18. März, 2006 von RA Felser
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