Ein Kundendienstmitarbeiter muss nicht Adressen aus dem Telefonbuch abschreiben
Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.07.2005 (Az.: 7 Sa 1597/04) entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht berechtigt ist, einem Arbeitnehmer, der bei ihm als Kundendienstmitarbeiter im Innen- und Außendienst beschäftigt ist, aufzugeben, Adressen aus dem Telefonbuch abzuschreiben und ihn hierzu in einem Büro einzuschließen. Gleichzeitig hatte der Arbeitgeber die Ausführung dieser …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 23. März, 2006 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




