Keine Kündigung wegen Kaffeetrinken auf Kosten des Arbeitgebers
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 20.10.2004 – 12 Sa 107/04, veröffentlicht am 22.03.2006 auf der Homepage des Gerichts) erklärte eine ausserordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin eines Hotels, die gegen eine betriebliche Anweisung Kaffee getrunken hatte, für nicht gerechtfertigt. Das von einer Kollegin beobachtete Trinken einer Tasse hoteleigenen Kaffees rechtfertige wegen des geringen Wertes, den das Gericht …
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Veröffentlicht am: 27. März, 2006 von RA Felser
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