Staatliches Sportwettenmonopol in der jetzigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil vom heutigen Tage (AZ.: 1 BvR 1054/01) entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol in Bayern in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und damit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Buchmacherin aus München hatte – nachdem sie in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht …
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Veröffentlicht am: 28. März, 2006 von RA Michael W. Felser
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