Betriebsübergang § 613a BGB: Kündigung bei oder nach oder wegen?
Nach § 613a Absatz 4 BGB ist eine Kündigung wegen Betriebsübergang unwirksam. Deswegen ist eine Kündigung bei oder nach einem Betriebsübergang noch lange nicht verboten. Nach der Rechtsprechung soll das Kündigungsverbot in § 613a Absatz 4 BGB den Arbeitnehmer verhindern, dass der Betriebsübergang dazu genutzt wird, den Betrieb leer zu kündigen und ohne Arbeitnehmer zu …
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Veröffentlicht am: 23. Februar, 2010 von RA Michael W. Felser
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