Arbeitsgericht Dortmund: Kündigung wegen Kopftuch in Arztpraxis?
Das Arbeitsgericht Dortmund hat nun auch seinen ersten Kopftuchstreit, diesmal geht es um eine Kündigung, Freistellung und Schadensersatz wegen Diskriminierung. Dortmunder Internisten hatten einer muslimischen Arzthelferin die Kündigung erklärt, nachdem diese eines Tages das Kopftuch nicht mehr wie während der neunjährigen Beschäftigung in Praktikum, Ausbildung und Beschäftigung vor Aufnahme der Arbeit ablegen wollte, so
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Veröffentlicht am: 14. Dezember, 2009 von RA Michael W. Felser
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Das Bundessozialgericht hat gerade erst entschieden, dass ein selbständiger Handelsvertreter im Rahmen der Regelung des arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit nach § 2 Nr. 9 SGB VI nicht um die Rentenversicherungspflicht herumkommt wenn er daneben noch als Arbeitnehmer angestellt ist. Jeder Tatbestand sei für sich zu betrachten. Ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber führe nicht dazu 5 / 5 … 



