Vorsorgliche Beratung bei drohender Kündigung?

Wenn die Kündigung droht, sei es dass eine Abmahnung erfolgt ist oder Kurzarbeit eingeführt wurde, macht dann eine vorsorgliche Beratung durch einen Anwalt Sinn? Diese Frage kann eindeutig mit „ja“ beantwortet werden, denn Arbeitnehmer können auch vor einer drohenden Kündigung viel für eine Verbesserung ihrer Chancen für eine Weiterbeschäftigung oder höhere Abfindung tun. Wir haben für diesen Zweck einen „SOS Plan vor der Kündigung“ entwickelt, der z.B. im SWR, auf Bild.de und im Kölner Stadtanzeiger vorgestellt wurde. Leider decken Rechtsschutzversicherungen eine „vorsorgliche Beratung“ beim Anwalt nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einer Abmahnung oder ausdrücklich angedrohter Kündigung). Gute Rechtsschutzversicherer decken ab auch in diesem Fall, ggf. Aus Kulanz. Wenn eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro oder 300 Euro besteht, fallen aber keine höheren Kosten für die Beratung beim Anwalt an als beim Abwarten auf die Kündigung, weil in beiden Fällen der Selbstbehalt vom Versicherungsnehmer getragen werden muss und die Beratungskosten bei einer späteren Kündigung zu 100 % auf die Anwaltsgebühren angerechnet werden, die bei einer weiteren Beratung oder Vertretung anfallen. Unser kostenloser SOS Plan vor der Kündigung kann eine individuelle Beratung beim Anwalt allerdings nur bedingt ersetzen; er enthält aber nützliche Tipps und ist natürlich günstiger als eine Erstberatung beim Anwalt.

Wann macht eine vorbeugende Beratung bei drohender Kündigung Sinn?

Sie haben eine Abmahnung erhalten oder sind Ziel von Mobbing durch Vorgesetzte. Sie haben „einen Bock geschossen“ oder sie wurden freigestellt (suspendiert). Dann droht eine verhaltensbedingte Kündigung. Auch wenn ihr Arbeitsplatzrechner oder ihre Reisekostenabrechnungen untersucht wurden, dürfte sich das Risiko einer Kündigung erhöht haben. Anzeichen einer bevorstehenden Kündigung kann auch ein angekündigtes Personalgespräch sein.

Auf eine bevorstehende betriebsbedingte Kündigung kann Kurzarbeit hindeuten, Umstrukturierungsmaßnahmen oder Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat. Auch wenn sie „unterbeschäftigt“ werden, ihnen also sukzessive Aufgaben entzogen wurden, kann dies auf eine beabsichtigte betriebsbedingte Kündigung hindeuten. Ein beliebtes Mittel, die Sozialauswahl für Arbeitnehmer zu verschlechtern, sind zudem Versetzungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Dies kann darauf abzielen, einzelne Mitarbeiter bei der Sozialauswahl schlechter zu stellen.

Eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit droht, wenn sie mehrere Jahre nacheinander länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren oder auch bei einer längeren Erkrankung in letzten Jahr. Arbeitnehmer kommen dann häufig zu spät zum Anwalt, um noch Maßnahmen ergreifen zu können, die den Kündigungsschutz verbessern.  Auch  wenn der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen möchte, kann dies nicht nur aus Fürsorge geschehen.  Nicht selten wird ein BEM Gespräch angestrebt, um eine  krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten

Wie beim Arzt gilt: lieber zu früh als zu spät zum Anwalt.

Gegenstand der präventiven Beratung ist die Analyse der aktuellen Situation, die Wahrscheinlichkeit einer drohenden Kündigung (oft kann auch „Entwarnung“ gegeben und unnötige Ängste vermieden werden), Hinweise auf zu beachtende Fristen und das richtige Verhalten bei Personalgesprächen und/oder Kündigung sowie die Besprechung von Maßnahmen die die Kündbarkeit erschweren.

Beratung nur beim spezialisierten Anwalt

Wichtig ist allerdings, dass Sie sich durch einen entsprechend erfahrenen und im Thema Kündigungsschutz versierten Anwalt beraten lassen. Sie würden mit Zahnschmerzen ja auch nicht zum Hausarzt gehen.

Günstige Erstberatung bei drohender Kündigung

In unserem Kündigungsschutzzentrum in Köln und der Kanzlei in Brühl bieten wir für die vorsorgliche Beratung bei Rechtsanwalt Michael W. Felser bei drohender Kündigung einen reduzierten Tarif an für den Fall, dass die Rechtsschutzversicherung (noch) nicht deckt oder keine Rechtsschutzversicherung besteht (49 Euro zzgl. Mwst.). Informieren Sie sich rechtzeitig unter 02232/945040-14.

 

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Kündigungsschutzzentrum
Brühl und Köln
Autor des Ratgebers „Kündigung was tun?“
Bund-Verlag
Autor zahlreicher weiterer Fachbeiträge zum Thema Kündigung, insbesondere zur Anhörung des Betriebsrats bei der Kündigung
Rechtsanwalt Felser gibt als Arbeitsrechtsexperte regelmäßig Interviews im WDR Fernsehen und Radio [5], für Bild und Bild.de [6] sowie für die Süddeutsche Zeitung [7]
Als Arbeitsrechtsexperte hat er weit über 100 Interviews auch für Medien wie Focus, Capital, Wirtschaftsmedien und Tageszeitungen gegeben.

 

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