Ein Mythos, der Anwälten und Mandanten gleich schadet, sind die angeblich hohen Kosten einer Beratung beim Anwalt. Mehr als 70 Prozent der Deutschen haben Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits; aus Angst vor den Kosten würde die Mehrheit der Deutschen (71 Prozent) darauf verzichten, einen Anwalt einzuschalten (so eine Untersuchung des GdV.
Die Angst ist unberechtigt, denn die Kosten einer Beratung mit dem Ziel einer Klärung, ob ein Rechtsstreit überhaupt Sinn macht, sind verbraucherfreundlich geregelt und überschaubar. Die Leistungen der deutschen Anwälte und die Kosten einer Beratung oder Vertretung sind auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern vergleichsweise günstig.
Viele Deutsche verzichten daher aus übertriebener Angst auf berechtigte Ansprüche oder Chancen, z.B. bei einer Kündigung eine ordentliche Abfindung zu erhalten.
Aber der Reihe nach: Bevor man zum Anwalt geht, möchte man natürlich gerne wissen, was es kostet. Und ein guter und unabhängiger Anwalt klärt sie zu Beginn der Beratung über die Kosten auch gerne auf.
Inhaltsverzeichnis
Kosten einer Erstberatung bei Rechtsschutzversicherung
In Deutschland sind die Kosten einer Erstberatung beim Anwalt kein großes Problem, weil die Abdeckung der Haushalte mit einer Rechtsschutzversicherung einen Spitzenwert im Vergleich zu anderen Ländern in Europa erreicht. Je anch Quelle verfügen zwischen zwischen 40 bis ca. 50 % aller Haushalte in Deutschland über eine Rechtsschutzversicherung. Diese müssen sich in der Regel keine Gedanken über die Kosten eines Rechtsstreits machen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer Erstberatung, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt oder angenommen werden kann (was sich ja häufig erst nach der Beratung herausstellt) und der Verstoß in der versicherten Zeit liegt. Der Versicherte muss allerdings die Selbstbeteiligung tragen, die je nach Tarif unterschiedlich ausfällt (verbreitet sind 150 Euro Selbstbehalt). Wer eine günstigeren Tarif wählt, muss mit einer Selbstbeteiligung rechnen, was den Gang zum Anwalt naturgemäß erschwert. Allerdings ist das Risiko auf 150 Euro Selbstbeteiligung beschränkt.
Allerdings decken die Rechtsschutzversicherungen nicht alle Rechtsgebiete ab, ausserdem hängt es von der Police ab, ob ein Rechtsgebiet versichert ist. Die meisten Anwälte klären die Deckung kostenlos für Mandanten mit der Rechtschutzversicherung ab; selbst wenn die Versicherung die Kosten der Beratung nicht übernimmt, sind diese überschaubar (siehe unten).
Gute Versicherer decken eine Erstberatung oft auch aus Kulanz. Oft handelt es sich um Versicherer, die im Umfeld des öffentlichen Dienstes entstanden sind (DEVK, HUK, Debeka) und bei denen Gewinn und Rendite nicht so im Vordergrund stehen wie bei klassischen Rechtsschutzversicherern. Auch große Versicherer wie die Allianz sind nicht so profitorientiert wie Rechtsschutzversicherungen, die ohne die Einbindung in einen großen Versicherungskonzern am Markt agieren. Anwälte wissen am besten, welche Rechtsschutzversicherungen gut regulieren. Der Preis ist nur die eine Seite der Medaille.
Wir geben Mandanten auf Anfrage auch eine Übersicht über aktuelle Tests von Versicherern, die nicht nur die angeblichen Leistungen und Preise vergleichen, sondern die tatsächliche Regulierung bewerten.
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht deckt meist die Rechtsschutzversicherung
Die Privat- oder Familienrechtsschutzversicherung deckt die üblichen Risiken des Alltags ab, also Unfall, Bussgeld, Kündigung im Job, Streit um die Nebenkostenabrechnung. Wer nur Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen hat, kann naturgemäß nicht erwarten, dass die Rechtsschutzversicherung auch im Mietrecht oder Arbeitsrecht schützt.
Rechtsberatung günstig bei der Hotline der Rechtsschutzversicherung?
Nach unserer Erfahrung raten die Hotlines der Rechtsschutzversicherungen – mglw. aus wohlverstandenem Eigeninteresse – oft zu Unrecht von einer Weiterverfolgung nach einer Anfrage ab, weil sie angeblich keine Erfolgsaussichten sehen oder keinen Rechtsverstoß oder der Verstoß angeblich vorvertraglich ist. Wir schätzen aufgrund von Erfahrungswerten, dass in mindestens 50 % der Fälle die Auskunft unrichtig ist. Es besteht hier zum einen das Problem aller telefonischen Kurzauskünfte: Der richtige Sachverhalt muss bewertet werden; in 5 Minuten ist das nicht möglich.
Wir nehmen uns in der Kanzlei nicht aus Langeweile eine Stunde für die Erstberatung, sondern weil diese Zeit für eine umfassende Erstberatung mit Fragen und Nachfragen notwendig ist.
Zum anderen ist es so wie immer im Leben: Der Versicherer hat ein Interesse an Prämien und nicht daran, zu leisten. Seine Auskünfte sind, bewusst oder unbewusst, davon beeinflusst. Zum anderen erhalten selbst Anwälte auf Deckungsanfragen häufig falsche Stellungnahmen der Rechtsschutzversicherung. Nur wenn der Anwalt hartnäckig insistiert, decken viele Rechtsschutzversicherungen schließlich. Versicherte selbst sind gegenüber den Auskünften der Hotlines hilflos. Es lohnt oft, trotzdem einen Anwalt zu fragen.
Ausserdem: An der Hotline sitzen Anwälte, die sich vertraglich mit der Rechtsschutzversicherung über einen Gebührennachlass geeinigt haben, warum auch immer. Nur der von einer Rechtsschutzversicherng unabhängige Anwalt wird aber auch unabhängig von den Interessen der Versicherung beraten und sie auch gegen die Rechtsschutzversicherung vertreten, wenn diese die Deckung zu Unrecht verweigert.
Kosten einer Erstberatung max. 190 Euro zzgl. Mwst. = 226,10 Euro
Der Gesetzgeber hat 2006 die Kosten für die Erstberatung beim Anwalt für Verbraucher auf höchstens 190 Euro zzgl. Mwst. gedeckelt. Vorher konnte die Beratungsrechnung schon mal fünfstellig werden, da die Kosten der Beratung sich nach dem Streitwert richtete und auf der Skala nach oben offen. Der Wert um den gestritten wird, ist zwar heute grundsätzlich auch noch die Grundlage, allerdings mit „Deckel“ für die erste Beratung (Erstgespräch) beim Anwalt. Die Kosten einer Erstberatung beim Anwalt können also höchstens 190 Euro zzgl. Mwst. betragen. Kein Verbraucher braucht also – jedenfalls seit 2006 – Angst vor dem Anwaltsbesuch haben.
Selbständige und Unternehmer sollten den Anwalt auf die Kosten einer Beratung ansprechen, für sie gilt die Deckelung nämlich nicht. Und wer sich auch die gedeckelten Kosten einer Erstberatung beim Anwalt nicht leisten kann, hat meistens Anspruch auf Beratungshilfe (dazu unten).
Anwalt umsonst? Erstberatung kostenlos? Seriös oder Lockvogelangebot?
Immer wieder liest man, dass Anwälte eine Beratung kostenlos anbieten (bezeichnet als Ersteinschätzung, Erstgespräch u.ä.). Dahinter verbirgt sich das, was sich oft hinter vermeintlichen Schnäppchen verbirgt. Es handelt sich um Anwälte, die – aus welchen Gründen auch immer – über solche Angebote letztlich Mandate ziehen wollen. Dann rechnet sich die Sache für den Anwalt nämlich. Die Erstberatungsgebühr wird nämlich immer auf eine weitere Verfolgung der Sache angerechnet, so dass auch der Schnäppchenanwalt am Ende das gleiche Geld bekommt, aber nur dann, wenn er die Sache weiterverfolgt. Die Tendenz zur Weiterverfolgung auch zweifelhafter Ansprüche ist dann natürlich größer, weil der normale Anwalt seine seriöse Beratung auch dann Geld erhält, wenn er im Interesse des Mandanten von einer Klage abrät. Der Schnäppchenanwalt bekommt aber nur dann Geld, wenn er zu einer Klage rät. Und würden sie gerne von einem Anwalt vertreten werden, der es a) nötig hat, umsonst zu arbeiten und b) bei dem das Risiko groß ist, dass er aus „wohlverstandenem Eigeninteresse“ zur Klage rät?
Anwalt fast umsonst – Beratungshilfe für Menschen ohne Geld und Vermögen
Wer sich die Erstberatungsgebühr nicht leisten kann und ohne Rechtsschutzversicherung ist, kann beim Nachweis entsprechender Bedürftigkeit Beratungshilfe für die Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen. Zu zahlen ist dann nur die Eigenbeteiligung von 15 Euro, den Rest zahlt der Staat. Dazu muss der Bedürftige beim Amtsgericht einen Antrag stellen, seine wirtschaftliche Situation offenlegen und versichern und erhält dann einen Beratungshilfeschein. Mit dem Beratungshilfeschein kann dann eine Erstberatung oder Beratung bei einem Anwalt eingeholt werden. Auch die Vertretung übernimmt der Staat, wenn der Anwalt nach der Beratung Erfolgsaussichten sieht. Muss geklagt werden, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Fazit
Die Erstberatung beim Anwalt ist nicht so teuer, wie viele annehmen. Sie ist im Vergleich zu anderen Ländern sogar günstig. Es gibt keinen Grund, berechtigte Ansprüche zu verschenken, weil man Angst vor den Kosten einer Erstberatung beim Anwalt hat.
Umfangreiche Infos zur Erstberatung beim Anwalt haben wir für Sie auf unserer Kanzleiseite zusammengestellt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln
Rechtsanwalt Felser wird regelmäßig auf von ARD/WDR und anderen Medien (Bild.de, Süddeutsche Zeitung uvm) als Rechtsexperte interviewt. Er ist seit 25 Jahren als Rechtsanwalt tätig und hat vorher eine Rechtsabteilung geleitet. Die Kanzlei versteht sich als Verbraucherkanzlei mit dem Ziel Waffengleichheit zwischen Unternehmen und Verbrauchern und Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Behörden und Bürgern herzustellen