Versorgungsausgleich: Ausschluss, wenn die Ehefrau mit ihrem Einkommen das Studium des Ehemannes finanziert hat
Das OLG Hamm (Aktenzeichen 2 UF 382/05) hat entschieden, dass der Versorgungsausgleich wegen Rentenanwartschaften, die die Ehefrau während des Studiums des Ehemannes erworben hat, wegen grober Unbilligkeit auszuschließen ist, wenn sie mit ihrem Einkommen ganz entscheidend dazu beigetragen hat, dass der Ehemann sein Studium erfolgreich durchführen und beenden konnte.
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Veröffentlicht am: 2. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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