OLG Karlsruhe: Auf Fahrradstraßen ist höchstens eine Geschwindigkeit von 30 km/h erlaubt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Beschluss vom 07.11.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss 24/05) einen Freispruch des Amtsgerichts Freiburg in einem Bußgeldverfahren aufgehoben und gegen den betroffenen Autofahrer ein Bußgeld festgesetzt.
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Veröffentlicht am: 10. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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