BAG gibt bei Kündigung Dominotheorie auf und erleichtert Arbeitgebern zukünftig die Sozialauswahl
Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 09.11.2006 – 2 AZR 812/05, Pressemitteilung) hat – unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – das Risiko der Unternehmen bei Fehlern in der Sozialauswahl begrenzt. Galt bisher nach der „Dominotheorie“, dass ein Fehler bei der Sozialauswahl von allen Arbeitnehmern gerügt werden konnte (also auch von denen, die bei …
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Veröffentlicht am: 9. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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