Schmerzensgeldklage Magnus Gäfgens ohne Erfolgsaussichten
Das Landgericht Frankfurt entschied durch Beschluss vom 28.08.2006 – Aktenzeichen 2-04 O 521/05 –, dass die Klage des Entführers und Mörders des Bankierssohnes Jakob von Metzler gegen das Land Hessen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 10.000 € wegen der ausgesprochenen Folterandrohungen im Ermittungsverfahren keine Erfolgsaussichten habe und der Kläger daher wegen mangelnder Erfolgaussichten keine …
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Veröffentlicht am: 30. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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