BGH: Mieter verliert Zurückbehaltungsrecht an Mietzins wegen Mietmangels gegenüber Altvermieter
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 19.06.2006 – Aktenzeichen VIII ZR 284/05 – über die Klage eines Altvermieters gegen seinen ehemaligen Mieter auf Zahlung von rückständigen Mietzins und sprach ihm den gesamten Rückstand zu. Dabei hatte der Mieter aufgrund des sogenannten Zurückbehaltungsrechts wegen eines Mietmangels in Form eines Wasser- und Schimmelfleckes die Miete gekürzt. Zwar …
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Veröffentlicht am: 1. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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