Ebay – Käufer kann einen Monat widerrufen
Das OLG Hamburg entschied mit Urteil vom 24.08.2006, dass eine Verkäuferin, die auf der Internetplattform ebay eine Fernabsatztätigkeit ausführt, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht, welches im konkreten Fall nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat betrug, aufklären muss. Die Verkäuferin vertrieb über ebay Kosmetikartikel
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Veröffentlicht am: 6. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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