Haftung für Äußerungen in einem Meinungsforum – Kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber
In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Internet-Meinungsforums ins Leere. Dies hat kürzlich das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 1-15 U 180/05) entschieden, wie die Rechtsanwälte Withöft & Teerhag, Düsseldorf, nun mitteilten. Mit der …
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Veröffentlicht am: 22. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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