Betriebsübergang bei einem Frauenhaus?
In seinem Urteil vom 04.05.2006 verneinte das Bundesarbeitsgericht aufgrund konkreter Einzelumstände das Vorliegen eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB, weil die betriebliche Identität nicht unverändert gewahrt blieb. Zwar übernahm der neue Träger des Frauenhauses vom Landkreis wie der alte das Gebäude einschliesslich des Mobiliars. Der alte Träger, ein Wohlfahrtsverband, hatte sich aber auf die …
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Veröffentlicht am: 5. Mai, 2006 von RA Felser
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