Thüringischen Landrat wegen „Klüngelei“ zu Freiheitsstrafe verurteilt
Ein Kandidat für die Landratswahl im Landkreis Gotha im Jahr 2000 hatte seinen Wahlkampfhelfern versprochen, sie selbst oder ihnen nahe stehende Personen bei einem Wahlsieg im Landratsamt zu beschäftigen. Seinem Wahlkampfmanager hatte er gar einen – noch nicht konkret bestimmten – Posten als Amtsleiter versprochen – anstelle einer Vergütung. Mittels einer als „Eilentscheidung zur Gewährleistung …
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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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