Hessisches LSG: Zeitungszusteller sind sozialversicherungspflichtig
Mit Urteil vom 27.04.2006 entschied das Landessozialgericht in Darmstadt, dass Zeitungszusteller von einer Werbeagentur scheinselbständig eingesetzt wurden. Die Betreiberin einer Werbeagentur, die Zeitungszusteller beschäftigte, klagte gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung (früher „BfA“). Die Werbeagentur betrachtete die Zeitungszusteller als freie und selbständig tätige Mitarbeiter, für die keine Versicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Die Deutsche Rentenversicherung forderte …
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Veröffentlicht am: 10. Mai, 2006 von RA Felser
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