Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats
Dies geht aus einer Pressemeldung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 20.04.2006 hervor. Danach hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz, die für landespersonalvertretungsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist, entschieden, dass die Überleitung von den Vergütungsgruppen des BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) in die neuen Entgeltgruppen des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) bei kommunalen Arbeitgebern nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. In dem …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 21. April, 2006 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




