Amtsarzt vs. Privatarzt II – Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit?
Das OVG Lüneburg hat sich in seinem Beschluss vom 05.06.2007 – 5 ME 63/07 – mit einer Frage beschäftigt, die im Beamtenrecht häufig Relevanz im Zusammenhang mit der Frage einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder der Entlassung aus dem Dienst entwickelt: Geht die amtsärztliche Bewertung der Dienstfähigkeit der privatärztlichen, widersprechenden Bewertung vor?
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Veröffentlicht am: 11. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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