Besteuerung privat genutzter Dienstwagen kaum vermeidbar
Dies hat das Hessische Finanzgericht in Kassel (Az.: 11 K 1844/05) entschieden. Danach sind einer Steuerbefreiung enge Grenzen gezogen worden. Das Gericht entschied, dass es nach dem Gesetz nicht darauf ankäme, ob ein Arbeitnehmer den Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz tatsächlich nutze. Entscheidend sei allein die Frage, ob der Arbeitnehmer dies tatsächlich könne.
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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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