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Rationalisierungsabkommen mit Rechtsschutzversicherung?

Viele Rechtsschutzversicherer, dabei als „Referenz“ dem klassischen Rechtsschutzversicherer ARAG folgend, versuchen mit einer grossen Zahl von Rechtsanwälten Rationalisierungsabkommen (ein Beispiel finden Sie beim DAV) zu vereinbaren. Diese sehen vor, dass die Anwälte auf gesetzliche Gebühren verzichten (den Rahmen nicht ausschöpfen, Pauschalpreise vereinbaren, eine niedrige Erstberatungsgebühr oder gar kostenlose Erstberatung für die Versicherten dieser Rechtsschutzversicherung anbieten). …

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Veröffentlicht am: 18. März, 2006 von RA Felser
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