Arbeitsgericht.de

Alle Landesarbeitsgerichte

Die Adressen und Internetseiten jedes der 18 Landesarbeitsgerichte in Deutschland (die Bundesländer NRW und Bayern unterhalten mehrere Landesarbeitsgerichte; Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Landesarbeitsgericht) kann man jetzt unter Landesarbeitsgerichte.de finden. Dort findet man

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Veröffentlicht am: 7. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Klage vor dem Arbeitsgericht

Die Klage vor dem Arbeitsgericht kann man selbst einlegen, am besten allerdings mit der Hilfe der Rechtsantragsstelle, die jedes Arbeitsgericht eingerichtet hat; die allerdings nur während bestimmter Bürozeiten besetzt ist. Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Köln erreichen Sie unter

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Veröffentlicht am: 7. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim, Siegen, Potsdam, Lübeck …

Immer wieder erreichen uns Anfragen von ratsuchenden Arbeitnehmern, die im Internet nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen und aufgrund der geringen Internetaffinität der Anwälte, auch der Fachanwälte für Arbeitsrecht, keine geeigneten Kandidaten über gut gemachte Anwaltshomepages finden. Stattdessen spucken die Suchmaschinen seitenweise leere und nichtssagende Datenbanken, yellowpages, Gelbliche Seiten, diverse automatisierte Branchenverzeichnisse usw. aus. Wir …

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Veröffentlicht am: 5. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsvertragsgesetz – ArbVG

Das Arbeitsvertragsgesetz (ArbVG) könnte die umfangreichen Gesetzessammlungen der Arbeitsgesetze (DTV) auf einen Schlag überflüssig machen. Zur Zeit sieht es allerdings wie den dicken roten Nipperdey (Beck), die Arbeits- und Sozialordnung (Bund-Verlag) und die Arbeitsgesetzenicht so aus, als ob das Arbeitsvertragsgesetz kommen würde. Zu stark ist die Riege der Kritiker vornehmlich aus Gewerkschaftskreisen. Darum wird auch …

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Veröffentlicht am: 4. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Selbstwiderlegung und Selbstgerechtigkeit

Es gibt Richter, die einstweilige Verfügungen als Zumutung ansehen, weil diese den sorgfältig geplanten richterlichen Alltag durcheinanderbringen. Art. 19 Abs. 4 GG hin oder her. Da die Zuständigkeit meist nicht kritisch ist und daher zur richterlichen Abwehr nicht zur Verfügung steht, müssen andere Saiten aufgezogen werden. Beliebt ist in diesem Zusammenhang der schneidige Vorwurf der …

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Veröffentlicht am: 13. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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