Lohnwucher: 800 Euro für Mechatroniker
Das Arbeitsgericht Wuppertal hat am 24.07.2008 einen Autoreparaturbetrieb zur Nachzahlung von mehr als 6.000,- Euro an einen von ihm beschäftigten KfZ-Mechatroniker wegen Lohnwucher verurteilt. Nach bestandener Ausbildung wurde der Kläger zu einer monatlichen Nettovergütung von 800,- Euro (umgerechnet eine Bruttovergütung von 1.034,98 Euro) bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden von seinem früheren Ausbildungsbetrieb übernommen. …
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Veröffentlicht am: 1. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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