Agfa Photo III: LAG Düsseldorf entscheidet erneut für ehemalige Agfa Mitarbeiter
Auch im zweiten Berufungstermin vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erlitt Agfa erneut eine Schlappe. Ein Widerspruch aus ungekündigtem Arbeitsverhältnis, zwei Widersprüche von Altersteilzeitlern sowie zwei Widersprüche von Frühruheständlern wurden vor der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts verhandelt. Die Beschäftigten hatten Juni/Juli 2005 dem Übergang auf die Agfa Photo widersprochen. Agfa erschien gleich mit mehreren erfahrenen Anwälten, u.a.
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Veröffentlicht am: 28. August, 2006 von RA Felser
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