Sozialplan-Tarifvertrag darf Auschluss von Abfindung bei Kündigungsschutzklage vorsehen
so das Bundesarbeitsgericht heute in einem heute verkündeten Urteil (BAG, Urteil vom 6. Dezember 2006 – 4 AZR 798/05, Pressemitteilung). Geklagt hatte eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse, der die in einem Tarifvertrag vereinbarte Abfindung nicht vollständig ausgezahlt wurde, weil der Sozialplantarifvertrag einen Ausschluss der Abfindung bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage vorsah. Das Bundesarbeitsgericht machte zwei wichtige Feststellungen: …
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Veröffentlicht am: 6. Dezember, 2006 von RA Michael W. Felser
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