Arbeitsgerichte

BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) verfassungswidrig

jedenfalls soweit darin die Beschäftigungszeit geringfügig Beschäftigter nicht bei der sogenannten “Unkündbarkeit” nach § 53 Absatz 3 BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) berücksichtigt wird. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts

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Veröffentlicht am: 27. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betriebsübergang oder Betriebsstilllegung bei Insolvenz

Das Bundesarbeitsgericht (Teilurteil vom 26.04.2007 – Aktenzeichen 8 AZR 695/05, Pressemitteilung) hat die betriebsbedingte Kündigung eines Flugzeugführers eines Charterflugunternehmens für sozial gerechtfertigt angesehen, wenn ein Betriebsübergang nicht festzustellen sei und

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Veröffentlicht am: 27. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Gesamtbetriebsrat: GBR hat Auskunftsanspruch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe

nach § 80 Absatz 2 BetrVG zur Wahrnehmung seiner Befugnis nach § 17 BetrVG, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Beschluss vom 25.01.2007 – Aktenzeichen 1 TaBV 14/06, Volltext hier). Nach § 17 BetrVG kann der Gesamtbetriebsrat in bisher betriebsratslosen Betrieben eine Betriebsratswahl initiieren. Das Landesarbeitsgericht

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Veröffentlicht am: 27. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Zielvereinbarung über Provision: Was wenn Vereinbarung nicht unterzeichnet wird?

Welche Provision soll ein Arbeitnehmer erhalten, wenn im Arbeitsvertrag zwar eine Provision und der jährliche Abschluss einer Zielvereinbarung vereinbart wurde, die Zielvereinbarung aber, z.B. weil die Parteien sich nicht einigen können oder der Arbeitgeber die Vereinbarung nicht unterzeichnet, nicht zustandekommt. Mit dieser erstaunlich häufig in der Praxis vorzufindenen Konstellation (siehe dazu auch den Beitrag auf …

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Veröffentlicht am: 26. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sind Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeiten nach dem BAT anzurechnen?

Diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses (gerichtliches Aktenzeichen: 6 AZR 746/06) zu entscheiden. Der 6. Senat ist der Klägerin gefolgt und hat die Beschäftigungszeiten mit seinem Urteil von heutigen Tage anerkannt. Hintergrund dieses Verfahrens war folgender Fall:

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Veröffentlicht am: 25. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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