Kündigung ohne Sperrzeit bei Überforderung
Kündigt ein Arbeitnehmer seine Stelle, riskiert er regelmäßig die Verhängung einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Anders liegt der Fall aber, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Das LSG Hessen (Urteil vom 18.06.2009 L 9 AL 129/08) hat als wichtigen Grund nun auch die
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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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