LSG Sachsen – Anhalt: Rückzahlung von Arbeitslosengeld
Falls ein Arbeitsloser aus Versehen zu hohe Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhält, kann er zur Rückzahlung verpflichtet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen – Anhalt (Az.: L 2 AL 128/04). Voraussetzung ist, dass
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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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