Kirche und Arbeitsrecht: Kirchenaustritt führt zu Kündigung und Sperrzeit
Das Kirchenarbeitsrecht ist immer noch ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Bedingung für eine Beschäftigung selbst als Hauswirtschafterin in einem kirchlichen Krankenhaus ist immer noch die Kirchenmitgliedschaft. So zog der Austritt einer Mitarbeiterin der Caritas aus der Kirche die sofortige und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich. Zwar konnte die Mitarbeiterin mit der sich schliesslich doch noch …
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Veröffentlicht am: 1. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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