ALG II: Umzug junger Arbeitsloser weiterhin nur mit Genehmigung
Junge Bezieher von ALG II, auch Hartz IV genannt, müssen sich auch weiterhin Umzüge von den Trägern der Grundsicherung genehmigen lassen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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