Fristlose Kündigung: Brötchen genascht
Gestern suchte mich eine Mandantin wegen einer Abmahnung auf. Der Arbeitgeber hatte die Weisung erteilt, nicht am Arbeitsplatz zu essen. Die Mitarbeiterin hatte jedoch Hunger und griff zu einem Brötchen. Ergebnis: Der Chef mahnte ab. Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt, habe ich geraten, nichts gegen die Abmahnung zu unternehmen. Doch es stellt sich …
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Veröffentlicht am: 25. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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