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Kündigung wegen Verzehr eines Brötchen

Kommt in Mode oder in Medien. Ein Bäckermeister der Bäckerei Westermann aus Bergkamen erhielt die fristlose Kündigung, weil er ein belegtes Brötchen seines „Brötchengebers“ gegessen hat, berichtet der Kölner Stadtanzeiger (bzw. Der Westen). Der Mann mußte seinen Spind räumen und erhielt ein Hausverbot (die anderen Brötchen fürchten sich?). Strittig ist, ob

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Veröffentlicht am: 5. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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BSG – Urteil: Abfindung wird auf Hartz IV angerechnet

Das Bundessozialgericht (Az. B 4 AS 47/08) in Kassel hatte sich mit dem Schicksal einer Abfindung bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu befassen. Dem Kläger war gekündigt worden. Er hatte die Abfindung (mehr zum Thema Abfindung) im Rahmen seiner Kündigungsschutzklage vergleichsweise ausgehandelt. Der zuständige Grundsicherungsträger vertrat die Auffassung, dass die Abfindung als …

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Veröffentlicht am: 4. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Klage gegen Kündigung erhöht Chance auf Abfindung deutlich

Nur 12 % aller Arbeitnehmer, die eine Kündigung bekommen, klagen gegen die Kündigung. Das ist erstaunlich, denn 57 % aller Arbeitnehmer, die gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben haben, erhielten eine Abfindung, so die Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“ in Heft 12 / 2008. Bei 41 % der Beschäftigten, die eine Abfindung erhielten, lag …

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Veröffentlicht am: 2. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Resturlaub und Urlaubsabgeltung trotz Arbeitsunfähigkeit

Der EuGH (EuGH, Urteil vom 21.01.2009 – Aktenzeichen RS C-350/06 und C-520/06) hat es jetzt deutlich gesagt: Auch arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Tage im Jahr bei einer Sechstagewoche, also vier Wochen). Urteile nationaler Gerichte, nationale Gesetze und Tarifverträge, die diesem Anspruch entgegenstehen, sind europarechtswidrig. Können kranke Arbeitnehmer vor

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Veröffentlicht am: 1. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat: Anhörung nach § 102 BetrVG

Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören, § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wird der Betriebsrat nicht oder nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung unwirksam, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Die Bedeutung der Anhörung des Betriebsrats für die Kündigung und eine spätere Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers wird von Betriebsräten häufig unterschätzt. Der Betriebsrat hat zwar kein …

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Veröffentlicht am: 10. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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