Bundeskunsthalle: Kündigung des Geschäftsführers ist unwirksam
Das OLG Köln (Az.: 18 U 21/08) hatte sich mit der Wirksamkeit der Kündigung des Geschäftsführers der Bundeskunsthalle (GmbH) in Bonn zu befassen. Der Vertrag war zum 31.12.2007 ordentlich gekündigt worden. Ein Fehlverhalten wurde dem Geschäftsführer nicht vorgeworfen. Dieser berief sich auf den Kündigungsschutz aus § 53 Abs. 3 BAT. Danach sind
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Veröffentlicht am: 31. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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