LAG Köln: Urteil gegen Kopftuchtragen
Eine muslimische Frau war fast 20 Jahre bei einem katholischen Krankenhaus beschäftigt. Im Mai letzten Jahres kehrte sie aus der Elternzeit zurück und erklärte, sie werde künftig mit Kopftuch arbeiten. Der Arbeitgeber verbot dies ausdrücklich. Da die Frau dennoch mit Kopftuch zur Arbeit erschien, wurde ihr fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber sah durch das Kopftuch die …
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Veröffentlicht am: 4. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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