Arzthaftungsprozess.de

Aufklärung des Patienten vor ärztlichem Eingriff

Die aus dem Behandlungsvertrag resultierende Pflicht des Arztes, den Patienten über Inhalt und Umfang der ärztlichen Maßnahme aufzuklären, soll den Patienten in die Lage versetzen, vor der geplanten Maßnahme genau den Verlauf der Behandlung bzw. Maßnahme und deren Risiken und Folgen abschätzen zu können.

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Veröffentlicht am: 25. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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BGH: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Robodoc-Operation

Der BGH entschied mit Urteil vom heutigen Tage – VI ZR 323/04 – über die Klage einer Patientin, die den beklagten Arzt nach einer Implantation eines zementfreien Hüftgelenksendoprothese mittels eines computerunterstützten Fräsverfahrens, bekannter unter dem Stichwort Robodoc, wegen Schädigung eines Nerves auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Wie auch das erstinstanzliche Landgericht Frankfurt am Main und …

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Veröffentlicht am: 13. Juni, 2006 von RA Michael W. Felser
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Arzthaftung: Fehlen des sterilen Kittels führt nicht gleich zur Haftung

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt mit seiner Entscheidung vom 11.10.2004 – 3 U 93/04 – die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Siegen, welches die Klage eines Patienten gegen den ambulant operierenden beklagten Arzt auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld zurückwies. Der unter einer besonderen Infektionsangst leidende Kläger stützte sein Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldbegehren unter anderem darauf, dass der …

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Veröffentlicht am: 11. Mai, 2006 von RA Michael W. Felser
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