Krankenhaus haftet für Verletzung wegen unachtsamen Einschieben in Krankenwagen
So entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 01.02.2006 – Aktenzeichen 3 U 182/05 – und verurteilte den beklagten Krankenhausträger zur Zahlung von Schadenersatz. Der klagende Patient sollte vom beklagten Krankenhaus zu einer konsiliarischen Untersuchung in ein anderes Krankenhaus verbracht werden. Den Liegendtransport führte ein privates Krankentransportunternehmen durch.
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Veröffentlicht am: 28. November, 2006 von RA Michael W. Felser
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